TARIFÄNDERUNG BEI POOLFÜLLUNGEN ÜBER HYDRANTEN !

DOPPELTER WASSERTARIF BEI POOLFÜLLUNGEN ÜBER HYDRANTEN AB 01.01.2017 !

Alljährlich kommt die Zeit, in der die hauseigenen Schwimmbäder nach den Wintermonaten wieder befüllt werden. Private Schwimmbäder wurden in den letzten Jahren vermehrt errichtet. Grundsätzlich sollten Schwimmbäder über den Hauswasseranschluss befüllt werden. Es gibt derzeit beim Wasserverband Eibiswald-Wies (kurz WVEW) auch die Möglichkeit, Schwimmbäder über Hydranten zu befüllen. Zu diesem Zweck kann der Abnehmer nach vorheriger Reservierung einen Wasserzähler beim WVEW abholen. Die weitere Organisation von Schläuchen und dgl. obliegt dem Abnehmer. Hier kann man sich an die zuständige Feuerwehr wenden. Schlauchware wird vom WVEW nicht zur Verfügung gestellt. Bei Trinkwasserversorgern in anderen Regionen der Steiermark wird diese Möglichkeit überhaupt nicht angeboten!

Viele derartige, gleichzeitige Wasserlieferungen an verschiedenen Orten mit großen Wassermengen in kurzen Zeiträumen, wie bei Wasserlieferungen über Hydranten, stellen hohe Materialbeanspruchungen an ein Wasserleitungsnetz dar. Wenn gleichzeitig in einem kleineren Versorgungsgebiet mehrere Hydranten geöffnet werden, kann es zu Druckabfällen im Netz kommen. Ebenfalls ist auch eine unsachgemäße Handhabung von Hydranten nicht zu unterschätzen. Bei falscher Betätigung können Rohrbrüche als Folgeschäden auftreten. Auch kommt es immer wieder vor, dass Hydranten nach Gebrauch nicht ordnungsgemäß geschlossen werden. Dies hat zur Folge, dass es zu erheblichen Wasserverlusten kommen kann, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkt werden.

Durch die immense Zunahme bei Schwimmbadfüllungen über Hydranten in den letzten Jahren müssen auch immer mehr Wasserzähler für diesen Zweck bereitgestellt werden. Diese Bereitstellung verursacht zusätzliche Kosten für Material, Zählereichung und Verwaltung.

Aus diesem Grund wurde in der Mitgliederversammlung des WVEW am 13.12.2016 beschlossen, ab 01.01.2017 für Schwimmbadfüllungen über Hydranten , unabhängig der Wassermenge, den doppelten, zum Zeitpunkt der Befüllung gültigen Abnehmerpreis zuzüglich einer einmaligen Zählerpauschale pro Befüllung in Rechnung zu stellen.

Die gültige Tarifordnung ab 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024 für Wasserlieferungen über Hydranten kann hier heruntergeladen werden. Wassertarif Hydrantenentnahme

 

TRINKWASSER IST UNSER WICHTIGSTES LEBENSMITTEL !

 

Wir ersuchen um Verständnis, ihre Wasserversorgung, WASSERVERBAND EIBISWALD-WIES